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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich
1.1. Wir, die swodoc UG (nachfolgend auch „swodoc"), Feldstr. 5a, 90596 Schwanstetten, sind im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 34173, Geschäftsführer: Florian Fiedler, eingetragen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nach Maßgabe dieser Ziffer 1 für alle Geschäftsbeziehungen zwischen und Ihnen, soweit Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen sind.


1.2. Diese AGB gelten für Verträge zwischen swodoc und dem Kunden über den Verkauf und die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Sie gelten jedoch nicht, sofern der Vertrag über den Kauf und Erwerb von Ware über den von swodoc unter [www.swodoc.com] betriebenen Online-Shop zustande kommt. In diesem Falle gelten die unter der genannten Internetadresse abrufbaren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Shop der swodoc UG".


1.3. Soweit Sie von uns eine von uns entwickelte Software kaufen, finden ergänzend zum Allgemeinen Teil dieser AGB (vgl. Ziffer I.) die nachstehend unter Ziffer II. geregelten „Besonderen Bedingungen von swodoc für den Verkauf von Software" Anwendung. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Allgemeinen Teil dieser AGB und den genannten besonderen Bedingungen haben Letztere Vorrang.


1.4. Die AGB ergänzen die mit Ihnen abgeschlossenen Verträge und die dort getroffenen Vereinbarungen. Ihre von diesen AGB abweichenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn und soweit wir diese ausdrücklich anerkennen. Dieses schriftliche Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis Ihrer soeben erwähnten Bedingungen die Lieferung unserer Ware an Sie vorbehaltlos vornehmen.


1.5. Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Ware mit demselben Kunden, ohne dass swodoc gegenüber dem Kunden in jedem Einzelfall wieder auf die Geltung dieser AGB hinweisen muss. Änderungen der AGB wird swodoc dem Kunden unverzüglich mitteilen.


2. Bestellung des Kunden, Vertragsschluss
2.1. Die von Ihnen aufgegebene Bestellung der Ware gilt als verbindliches Vertragsangebot gegenüber uns. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang bei uns anzunehmen.


2.2. Die Annahme Ihres Vertragsangebots durch uns kann schriftlich, per Textform (vgl. § 126 b BGB) oder durch Auslieferung der Ware an Sie erfolgen.


3. Lieferfrist, Lieferverzug
3.1. Liefertermine und -fristen werden von uns bei Annahme Ihrer Bestellung angegeben bzw. individuell mit Ihnen vereinbart.


3.2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und Ihnen gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb dieser neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits von Ihnen erbrachte Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.


3.3. Für den Eintritt des Lieferverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden Voraussetzung für einen Lieferverzug von swodoc.


4. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
4.1. Von uns angegebene Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Sie enthalten weder die Umsatzsteuer noch die Versandkosten. Soweit durch den Verkauf und die Lieferung von Waren Versandkosten, Zölle, Gebühren, Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben anfallen, haben Sie diese zu tragen.


4.2. Der von Ihnen zu bezahlende Kaufpreis ist, sofern die jeweils gültigen Zahlungsbedingungen von swodoc keine anderen Zahlungsbedingungen vorsehen oder aber die Parteien keine anderweitigen Zahlungsbedingungen vereinbart haben, bei Abholung bzw. Lieferung der Ware sofort und ohne Abzug zur Zahlung an swodoc fällig.


4.3. Wurde unsere Ware von Ihnen 30 Tage nach Waren- und Rechnungserhalt noch nicht bezahlt, tritt automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.


5. Lieferung, Gefahrübergang und Leistungsverzug
5.1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager von swodoc. Dort befindet sich vorbehaltlich gegenteiliger zwingender gesetzlicher Vorschriften auch der Erfüllungsort.


5.2. Auf Ihr Verlangen wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Die Versendung erfolgt dann, soweit wir keine anderweitige Vereinbarung treffen, auf Ihre Kosten. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind wir berechtigt, im Rahmen eines Versendungskaufs die Art der Versendung (insbesondere das Transportunternehmen, den Versandweg sowie die Verpackung der Ware) selbst zu bestimmen.


5.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits Seite 2 von 4 mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.


5.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlust der von uns gelieferten Ware geht mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf Sie über.


5.5. Im Falle unseres Verzuges sind Sie nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn Sie uns eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, mit dem Hinweis, dass Sie nach Ablauf der Frist zurücktreten und die Frist erfolglos abgelaufen ist.


6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Unser Kunde ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten berechtigt.


7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) unser Eigentum.


7.2. Der Kunde darf die gelieferte Vorbehaltsware im Geschäftsverkehr zu normalen Geschäftsbedingungen weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf kein Abtretungsverbot vereinbaren und er hat unseren Eigentumsvorbehalt weiterzugeben, so dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist dem Kunden nicht gestattet.


7.3. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Die Forderungen dienen zur Sicherung in Höhe des Betrages, der dem von swodoc in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.


7.4. Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns zur Einziehung erforderliche Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.


7.5. Sie sind nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig mit Rechten Dritter zu belasten, soweit dies nicht durch § 354a HGB zulässig ist.


8. Haftung für Mängel, Verjährungsfristen
8.1. Sofern Sie Unternehmer sind (vgl. Ziff. 1.1), gelten für Ihre Warenuntersuchungs- und Mängelrügepflicht die folgenden Regelungen: Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel der Ware, so haben Sie uns hiervon schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche hiernach, Anzeige zu machen. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht haben Sie uns offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche ab Lieferung ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Sofern Sie die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige versäumen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.


8.2. Bei Mängeln unserer Leistung und der von uns gelieferten Gegenstände sind wir berechtigt nachzubessern oder neu zu liefern (Nacherfüllung). Wir sind berechtigt, zwischen Mängelbeseitigung und Lieferung einer mangelfreien Sache zu wählen. Für etwaige Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gelten die Haftungsregelungen in nachstehender Ziffer 9.


8.3. Garantien bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.


8.4. Die Gewährleistungsfrist für Waren außer Handelsware beträgt, sofern Sie Unternehmer (Ziff. 1.1) sind, 12 Monate ab Lieferung. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie bei Schäden, bei denen uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


8.5. Die Gewährleistungsfrist für Handelsware beträgt, sofern Sie Unternehmer (Ziff. 1.1) sind, sechs Monate ab Lieferung. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie bei Schäden, bei denen uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


9. Haftungsbeschränkungen
9.1. Außer im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir gegenüber Ihnen nur, wenn und soweit wir, unsere gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Demgegenüber haften wir bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für jedes schuldhafte Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. „Wesentliche Pflichten" in dem soeben genannten Sinn sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragstextes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.


9.2. Unsere Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.


9.3. Für Schäden aus der Verzögerung der Leistung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Anderweitige Rechte von Ihnen im Verzugsfall bleiben hiervon unberührt.


9.4. Unsere Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Mehraufwand oder ausgebliebene Einsparungen, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von swodoc .


9.5. Soweit Ihnen eine kostenlose Testlizenz zur Verfügung gestellt wurde, übernimmt swodoc keine Gewährleistung in Bezug auf die Software. swodoc stellt für diese Testprodukte keinen Support zur Verfügung. Sie dürften die Testsoftware nicht bearbeiten oder zur Umgehung benutzen.


9.6. Haftungsausschlüsse und Beschränkungen nach dieser Ziffer 9 gelten nicht, sofern und soweit wir gegenüber Ihnen ausdrücklich eine Garantie abgegeben haben, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender entgegenstehender gesetzlicher Regelungen, bspw. nach dem Produkthaftungsgesetz.


10. Datenschutz
10.1. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert und vertraulich behandelt.


10.2. Sie werden darauf hingewiesen, dass swodoc die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten erheben, speichern, verarbeiten und nutzen wird, soweit dies für unsere ordnungsgemäße Bestellabwicklung und Kundeninformation erforderlich ist.


10.3. Der Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken können Sie jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an swodoc UG, Feldstr. 5a, 90596 Schwanstetten, widersprechen. Dies gilt nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung notwendigen Daten.


11. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1. Diese AGB, die hierin geregelte Vertragsbeziehung sowie die in diesem Zusammenhang entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich dem der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sowohl der abdingbaren Bestimmungen des internationalen Einheitsrechts als auch des UN-Kaufrechts.


11.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus unter Einbeziehung dies AGB geschlossenen Vertragsverhältnisse ist der Sitz von swodoc.


11.3. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen worden sind, ist das für swodoc zuständige Gericht ausschließlich zuständig.


12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, wird der Bestand der unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge nicht berührt.


II. Besondere Bedingungen von swodoc für den Verkauf von Software
1. Geltungsbereich
Für den Verkauf der von swodoc vertriebenen und selbst programmierten Software und den Abschluss eines entsprechenden „Softwarekaufvertrages" gelten ergänzend zum Allgemeinen Teil der AGB (vgl. vorstehende Ziffer I.) und nach näherer Maßgabe der Regelung in Ziffer I. 1.1 des Allgemeinen Teils des AGB die unter dieser Ziffer II. der AGB geregelten „Besonderen Bedingungen von swodoc für den Verkauf von Software".


2. Softwarekauf, Update/Upgrade
2.1. Gegenstand eines Softwarekaufvertrages zwischen swodoc und dem Kunden ist die dauerhafte Überlassung eines Computerprogramms im Objektcode („Vertragssoftware") inklusive der zugehörigen Benutzerdokumentation gegen Entgelt sowie die Einräumung der in Ziffer 3 beschriebenen Nutzungsrechte. Der Softwarekaufvertrag bezieht sich, soweit nicht Gegenteiliges vereinbart wird, auf denjenigen Versionsstand der Vertragssoftware, der zum Zeitpunkt der Lieferung bei swodo verfügbar ist.


2.2. Soweit der Kunde beim Abschluss des Softwarekaufvertrages einen von swodoc angebotenen Update-Service gewählt hat, ist der Kunde hiernach berechtigt, diejenigen Updates der Vertragssoftware mit den in Ziffer 3 beschriebenen Nutzungsrechte zu beziehen, die swodoc während der Laufzeit des gewählten Update-Services für deren Kunden zur Nutzung zur Verfügung stellt. Dessen ungeachtet steht es im alleinigen Ermessen von swodoc, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang swodoc solche Updates zur Verfügung stellen möchte. „Update" in dem soeben genannten Sinne bezieht sich auf eine aktuellere Variante der Version der Vertragssoftware.


2.3. Soweit der Kunde beim Abschluss des Softwarekaufvertrages einen von swodoc angebotenen Upgrade-Service gewählt hat, ist der Kunde hiernach berechtigt, innerhalb des von ihm gewählten Zeitraums der Laufzeit des Upgrade-Services einmalig eine neue Version der Vertragssoftware zu im Vergleich zum erstmaligen Kauf vergünstigten Konditionen mit den in Ziffer 3 beschriebenen Nutzungsrechte zu erwerben. Eine Verpflichtung von swodoc, die Vertragssoftware in eine neue Version weiterzuentwickeln besteht jedoch auch in diesem Falle nicht.


3. Rechteeinräumung
3.1. Der Kunde erhält auf der Grundlage eines Softwarekaufvertrages ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware. Die Nutzung der Vertragssoftware, für die nach den jeweiligen Produktinformationen von swodoc keine besonderen Lizenzen für eine Mehrfachnutzung erhältlich sind, ist auf einen Computer beschränkt. Zu diesem Zweck kann der Kunde jeden verfügbaren Computer nutzen, der die Systemanforderungen erfüllt und für den die Lizenz erteilt wurde. Sollten der Kunde den Computer wechseln, muss die Software vor ihrer Neuinstallation auf einem anderen Computer von dem Computer, auf dem sie zuvor installiert war, entfernt werden. Für Software, deren Produktinformationen besondere Lizenzen für eine Mehrfachnutzung vorsehen, ist die Mehrfachnutzung nur in dem Umfang zulässig, in dem der Kunde die entsprechende Art oder Anzahl von Lizenzen erworben und von swodoc erhalten hat.


3.2. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des „Application Service Providing" oder als „Software as a Service".


3.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vertragssoftware zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies notwendig ist, um die Interoperabilität der Vertragssoftware mit anderen Programmen herzustellen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.


4. Pflichten des Kunden
Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hardware- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Entsprechende gilt für regelmäßige Datensicherungen in den EDV-Systemen des Kunden.


5. Lieferung, Gefahrübergang
5.1. Beim Kauf von Software überlässt swodoc dem Kunden ein Exemplar der Vertragssoftware auf CD-Rom sowie eine gedruckte Version der zugehörigen Benutzerdokumentation. Erfolgt die Lieferung im Wege des Downloads, so stellt der Verkäufer dem Kunden die Vertragssoftware sowie die Benutzerdokumentation auf seiner Homepage [www.swodoc.com] zum Download bereit.


5.2. Soweit die Lieferung der Vertragssoftware per Download erfolgt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Software zu demjenigen Zeitpunkt von swodoc auf den Kunden über, zu dem diese die Schnittstelle zwischen dem Netzwerk von swodoc und dem öffentlichen Internet passiert.


6. Verbot der Entfernung von der Programmidentifikation dienenden Merkmalen
Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verändert werden.


7. Ergänzung zur Sachmängelhaftung
7.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entspricht die Vertragssoftware dem aktuellen Stand der Technik zu demjenigen Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Version der Vertragssoftware freigegeben wurde, und stimmt mit den jeweils von swodoc zur Verfügung gestellten Produktinformationen und -spezifikationen überein, einschließlich der Informationen in den Benutzerhandbüchern. swodoc gewährleistet nicht, dass die Software nach diesem Vertrag für Zwecke geeignet ist, die über die Erfüllung der Vertragspflichten von swodoc hinausgehen.


7.2. Sie werden darauf hingewiesen, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt Programmfehler nicht mit 100%iger Sicherheit ausschließen lassen.


7.3. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Vertragssoftware, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder Ähnlichem resultiert, stellt keinen Sachmangel dar.


8. Softwarepflege
Besteht zwischen den Parteien ein Pflegevertrag, richtet sich die Beseitigungsfrist für Mängel der Vertragssoftware nach den in diesem Pflegevertrag vorgesehenen Zeiten. Ohne den Abschluss eines solchen Softwarepflegevertrages ist swodoc nicht zu einer Pflege der Vertragssoftware verpflichtet.


9. Sicherungsmaßnahmen, Audit-Recht
9.1. Der Kunde wird die Vertragssoftware sowie gegebenenfalls die Zugangsdaten für den Onlinezugriff durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern. Insbesondere sind sämtliche Kopien der Vertragssoftware sowie die Zugangsdaten an einem geschützten Ort zu verwahren.


9.2. Der Kunde wird es dem Verkäufer auf dessen Verlangen ermöglichen, den ordnungsgemäßen Einsatz der Vertragssoftware zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde das Programm qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Kunde dem Verkäufer Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung ermöglichen. Der Verkäufer darf die Prüfung in den Räumen des Kunden zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. Der Verkäufer wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch seine Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich gestört wird.



Stand: 01. Januar 2018
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